Martinzeller Verband

Mitgliedschaft im Martinszeller Verband e.V.

Voraussetzung für die Mitgliedschaft ist die genealogische Zugehörigkeit zur Familie Zeller (im weitesten Sinne).
„Mitglieder können auch alle Familienverbände sowie solche natürlichen und juristischen Personen werden, die an der Verfolgung der in den §§ 2-3 der Satzung genannten Ziele interessiert sind…“ (§ 5.1 der Satzung)
Diese Ziele entsprechend § 2-3 der Satzung sind u.a.:
– Förderung der Familienforschung und Pflege einer zukunftsorientierten Familienkultur
– Beziehungen zwischen Familie, Kultur und Gesellschaft aufzeigen sowie deren geistiges Erbe sichtbar machen
– Förderung  der Bildung und Ausbildung junger Menschen (des Familienverbands) zu veantwortungsbewußten Mitgliedern der Gesellschaft

Sollten Sie Interesse an einer Mitgliedschaft haben, so bitten wir Sie das  Aufnahmeformular auszufüllen und an uns postalisch oder per E-Mail zu senden.
Der Jahresbeitrag für Mitglieder (und deren Ehegatten) beträgt 20 € und wird per Lastschrift jeweils zum 31.01. eines jeden Jahres eingezogen.
Der Vorstand entscheidet über die Aufnahme eines Neumitgliedes. Nach erfolgtem positivem Bescheid, erhalten Sie von uns ein Büchergeschenk, die Satzung, ein aktuelles Mitgliederverzeichnis sowie das Lastschriftformular für den Mitgliedsbeitrag.
Als Mitglied haben Sie (auf gesonderten Antrag) dann auch Zugang zum geschützten Bereich dieser Website.
Download Aufnahmeantrag als pdf-Datei

Anmeldung im geschützten Bereich des Martinszeller Verbandes:
Aus datenschutzrechtlichen Gründen kann eine Anmeldung nur auf Antrag erfolgen. Bitte senden Sie hierzu eine E-Mail an
werner-zeller-stiftung@t-online.de
mit der Bitte um Zugang zum geschützten Bereich und zur Genealogie. Frau Schmidt wird Ihnen dann den Zugang freischalten sowie den Benutzernamen und das Passwort (gesonderte E-Mail) zusenden. Dieses Passwort können Sie anschließend selbst ändern.
Sie haben dann Zugang zu den internen Daten des MZV (Mitgliederliste, Bankverbindung etc.) .
Für den Zugang zur Genealogie des MZV mit den noch lebenden Personen erhalten Sie ein separates Passwort, das allerdings nicht geändert werden kann.